Fotobox AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Woidkistn Fotobox
Anbieter/Vermieter:
Patrick Wurm
Woidkistn Fotobox
Unterer Markt 26
3261 Steinakirchen am Forst
E-Mail: office@wurmis-holzdeko.at
Website: www.wurmis-holzdeko.at
A Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung der Woidkistn Fotobox samt Zubehör zwischen dem Anbieter=Vermieter ("Woidkistn Fotobox") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie schriftlich von uns anerkannt wurden.
(3) Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande, üblicherweise per E-Mail. Die Anfrage des Mieters ist unverbindlich.
B Mietgegenstand und Leistungsumfang
(1) Wir stellen dem Mieter die Woidkistn Fotobox inklusive des vereinbarten Zubehörs für den im Vertrag festgelegten Zeitraum zur Verfügung. Die Fotobox bleibt während der gesamten Mietdauer unser Eigentum.
(2) Das vereinbarte Entgelt ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Fotobox vom Mieter oder seinen Gästen nicht oder nur teilweise genutzt wird. Eine vorzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf Preisnachlass.
(3) Sofern vereinbart, darf der Mieter ein Logo auf den Fotodrucken einbinden lassen. Die Rechte an den entstandenen Fotos verbleiben bei den abgebildeten Personen sowie – soweit zulässig – beim Vermieter.
(4) Eine Weitergabe der Fotobox oder deren Nutzung durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
C Übergabe, Rückgabe und Haftung für Schäden
(1) Der Mieter verpflichtet sich zur pfleglichen und ordnungsgemäßen Verwendung der Fotobox.
(2) Schäden oder Mängel sind uns unverzüglich zu melden. Andernfalls gilt das Gerät als mängelfrei übergeben.
(3) Für Schäden, Verlust, Diebstahl oder mutwillige Zerstörung haftet der Mieter in voller Höhe, unabhängig vom Verschulden. Richtwerte für Wiederbeschaffungskosten:
- Fotobox: € 3.200
- Drucker: € 1.350
- Kamera: € 500
- Bildschirm: € 500
- Blitzgerät: € 250
- WLAN-Box: € 100
- Zubehörteile (z. B. Kabel): € 10–50 je nach Umfang
(4) Der Mieter stellt sicher, dass ein geeigneter Stromanschluss zur Verfügung steht. Für Schäden aufgrund von Stromausfall oder Spannungsschwankungen haftet der Mieter.
(5) Der Mieter weist Teilnehmer ausdrücklich auf einen sachgemäßen Umgang mit der Fotobox hin.
(6) Die Fotobox darf nicht Flüssigkeiten, Witterung, Feuchtigkeit oder extremen Temperaturen ausgesetzt werden. Der Einsatz im Freien ist nur bei Überdachung und windgeschützter Aufstellung zulässig.
(7) Die Fotobox ist zur vereinbarten Zeit vollständig betriebsbereit zurückzugeben oder am vereinbarten Ort zur Abholung bereitzustellen.
(8) Bei Verspätung können zusätzliche Kosten verrechnet werden.
D Nutzung und verbotene Handlungen
Dem Mieter ist untersagt:
- Die Fotobox zu öffnen, umzubauen oder zu manipulieren
- Flüssigkeiten oder andere Gegenstände auf/in die Fotobox abzustellen/einzuführen
- Die Fotobox ungeschützt im Freien zu betreiben
- Die Fotobox weiterzuvermieten
E Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Mieter erwirbt ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Eigentum an Bildmaterialien.
(2) Die Urheber- und Nutzungsrechte liegen bei den jeweiligen abgebildeten Personen.
(3) Der Vermieter darf ausgewählte Fotos zu Werbezwecken verwenden, sofern keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen entgegenstehen.
(4) Die Nutzung von Bildern durch den Mieter oder Gäste erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Mieter stellt den Vermieter im Streitfall schad- und klaglos.
F Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Mietpreise. Diese verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu begleichen.
(3) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8,2 % über dem Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale von € 25 pro Mahnung.
(4) Zahlungen erfolgen auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Patrick Wurm
Bank: Raiffeisenbank Mittleres Mostviertel eGen
IBAN: AT51 3293 9001 0191 7996
BIC: RLNWATWW939
G Stornobedingungen
(1) Eine Kündigung des Vertrages durch den Vermieter ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen sowie vorhergehender Gelegenheit zur Stellungnahme des Mieters möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere drohende nachweisliche Zahlungsunfähigkeit des Mieters, ein technischer Defekt des Gerätes sowie erhöhte nicht vorhersehbare Gefahrenlage hinsichtlich des Aufstellungsortes.
(2) Eine Stornierung durch den Mieter muss schriftlich per E-Mail an office@wurmis-holzdeko.at erfolgen. Der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs ist maßgeblich.
Das vereinbarte Entgelt ist zu 50% zahlbar und fällig bei einer Kündigung.
Weitere Stornogebühren:
- 8 Wochen vorher in Höhe von 60%
- 6 Wochen vorher in Höhe von 70%
- 4 Wochen vorher in Höhe von 80%
- 2 Wochen vorher in Höhe von 90%
- innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe
Sonderleistungen, Sonderanfertigungen oder individualisierte Drucke sind bei Stornierung stets in voller Höhe zu bezahlen.
Wird ein Ersatztermin vereinbart und können wir diesen bedienen, wird lediglich eine Bearbeitungspauschale von 10 % berechnet.
H Leistungsstörungen und Höhere Gewalt
(1) Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler oder technische Ausfälle unter allen Umständen auszuschließen. Leistungsstörungen, die auf höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Stromausfall, behördliche Anordnungen, Naturereignisse) oder das Verhalten von Gästen bzw. Dritten zurückzuführen sind, liegen außerhalb der Verantwortung des Vermieters. In solchen Fällen bleibt der Anspruch auf das volle Entgelt aufrecht.
(2) Bei technischen Problemen bemüht sich der Vermieter – nach Benachrichtigung durch den Mieter – um eine rasche Lösung. Ist dies nach objektiver Einschätzung nicht möglich, wird nur die bis dahin erbrachte Leistung verrechnet. Eine eigenmächtige Reparatur oder Fehlerbehebung durch den Mieter oder Dritte ist unzulässig.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, die Fotobox vorzeitig abzubauen und mitzunehmen, wenn der weitere Verbleib aufgrund groben Fehlverhaltens von Gästen, Missbrauch, mutwilliger Beschädigung oder erheblicher Gefährdung nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall haftet der Mieter für das Verhalten der Gäste. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
(4) Sollte der Vermieter aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (höhere Gewalt, technische Totalausfälle, Krankheit, Verkehrsunfall etc.) nicht in der Lage sein, die Fotobox zu liefern oder bereitzustellen, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.
I Haftung
(1) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen oder Rechten Dritter, sofern am Gerät ein entsprechender Hinweis erfolgt ist und der Endnutzer vor der Nutzung ausreichend informiert wurde. Die Verantwortung für den Erwerb weitergehender Nutzungsrechte (z. B. Weiterverwendung der Bilder in sozialen Netzwerken oder zu gewerblichen Zwecken) liegt beim Mieter.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte – insbesondere wegen unzulässiger Veröffentlichung, Verwendung oder Verarbeitung von Bildmaterial – vollständig schad- und klaglos zu halten.
(3) Der Vermieter übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg der Fotobox-Nutzung (z. B. Anzahl oder Qualität der Fotos), insbesondere wenn äußere Einflüsse wie Lichtverhältnisse, Stromversorgung oder Gästeverhalten die Funktion beeinträchtigen.
(4) Der Vermieter haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Haftung für verlorenes oder beschädigtes Bildmaterial besteht nicht.
(5) Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch von ihm beauftragte Dritte oder durch Veranstaltungsteilnehmer (Endnutzer) verursacht wurden – insbesondere für fahrlässige oder vorsätzliche Verunreinigung, Veränderung oder Zerstörung des Geräts und Zubehörs während der Mietdauer.
J Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
K Schlussbestimmungen
(1) Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag durch den Mieter ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
(2) Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Vertrag oder diesen AGB bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in 3270 Scheibbs, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.